Datenschutz

Hinweis zum Datenschutz
Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner der Marquardt Management SE können über "iWhistle" Verstöße gegen Compliance-Vorschriften, wie insbesondere Kartell- oder Korruptionsrecht (Meldeweg "Compliance"), sowie bestimmte Verstöße gegen Datenschutzvorschriften (Meldeweg "Datenschutz") oder Menschenrechte (Meldeweg "Menschenrechte") melden.
 
Das Meldesystem ist strikt von anderen Systemen getrennt. Nur die zuständigen Compliance-Mitarbeiter haben Zugriff auf die Meldungen. Andere Abteilungen werden nur bei speziellen Fragestellungen einbezogen, wenn dies ausnahmsweise zur Bearbeitung eines konkreten Falles erforderlich ist (z.B. der Konzerndatenschutzbeauftragte bei Datenschutzvorfällen).  

Die Infrastruktur des Systems, einschließlich Webseiten und Datenbank, wird von dem Dienstleister iComply GmbH mit Sitz in 55116 Mainz, Große Langgasse 1A, betrieben. iComply GmbH ist vertraglich zur strikten Vertraulichkeit und zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet.

Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet?
Bei der Meldung von Verstößen über "iWhistle" werden personenbezogene Daten erhoben: 

  • der Person, die eine Meldung einreicht (z. B. Name, Kontaktangaben) (optional/freiwillig!) und
  • der von einem Vorfall betroffenen Personen (z. B. Beschreibung der Handlungen der betroffenen Personen)

die in das entsprechende Meldeformular eingegeben oder über die geschützte Mailbox übermittelt werden, werden gesammelt und verarbeitet. Die Daten werden von der Compliance-Abteilung verarbeitet, um die gemeldeten Vorfälle zu prüfen, Untersuchungen einzuleiten und durchzuführen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. 

Im Rahmen der Überprüfungen, Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen kann es erforderlich sein, Informationen über einen gemeldeten Vorfall mit Mitarbeitern anderer Abteilungen wie der Rechtsabteilung oder der Geschäftsführung der Marquardt Management SE, anderen Unternehmen, externen Beratern (z.B. Rechtsberatern) oder den zuständigen Behörden zu teilen. Wir können auch verpflichtet sein, einen gemeldeten Vorfall an die zuständigen Behörden und an die betroffenen Personen zu melden.

Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und Informationen werden so lange aufbewahrt, wie ihre Kenntnis für die Bearbeitung der Meldung und gegebenenfalls für die Einleitung von Sanktionen erforderlich ist, oder solange die Daten gesetzlich aufbewahrt werden müssen. Erweist sich eine Meldung als unbegründet, wird die Meldung zusammen mit den darin enthaltenen personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht.